| Ablauf beim Erwerb einer Vorrats-GmbH |
Die Übernahme einer unserer bestehenden Vorrats-GmbHs kann sehr flexibel und auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden ohne Aufpreis erfolgen, da wir bereits alle aufwendigen Gründungs- und Eintragungsmodalitäten für Sie erledigt haben. Hierfür sind nur drei Schritte erforderlich:
1. Auswahl der Gesellschaft: Da es sich bei allen unseren GmbHs um Vorratsgesellschaften im Sinne der Rechtssprechung des BGH handelt, sind die Unterschiede marginal. Für Rückfragen zum aktuellen Gesellschaftsbestand steht Ihnen unsere Info-Hotline gerne zur Verfügung. 2. Anpassen der Gesellschaft: Die GmbH wird Ihren Wünschen angepasst, indem Sie die folgenden Aspekte frei ändern:
Nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt können Sie weitere Änderungen oder Ergänzungen der Satzung vornehmen. Diese Daten und Vorschläge für einen Notartermin senden Sie uns in unserem Datenblatt bequem per Fax zu. Sobald wir Ihr Fax erhalten haben, leiten wir die Daten an ein Notariat weiter, um dort Ihre Wünsche prüfen, die Notarverträge vorbereiten und einen Termin abstimmen zu lassen. 3. Übernahme der Gesellschaft: Beim vereinbarten Notartermin erfolgt die Bezahlung der GmbH. Alternativ können Sie uns den Kaufpreis auch vorab auf unser Konto überweisen. Die eigentliche Übertragung beim Notar erfolgt in drei Schritten:
Bei der Beurkundung wird gleichzeitig sichergestellt, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft im Sinne der Rechtssprechung des BGH handelt, in die der Erwerber ohne Übernahme von sonstigen Geschäftsvorfällen eintritt. Damit erhalten Sie die Sicherheit, dass die von uns angebotene Gesellschaft frei von Verbindlichkeiten (auch Steuer- oder Sozialversicherungsverbindlichkeiten) ist. In diesem Rahmen erhalten Sie die vollständige Unterlagen Ihrer GmbH inkl. Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug, Eröffnungsbilanz sowie sämtlichem Schriftverkehr (IHK, Finanzamt, Amtsgericht, Bank, Notar usw.). Von diesem Moment an können Sie sofort mit der neuen Gesellschaft arbeiten. |