| Ablauf beim Erwerb einer Vorrats-GmbH |
Die Übernahme einer unserer bestehenden Vorrats-GmbHs kann sehr flexibel und auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden ohne Aufpreis erfolgen, da wir bereits alle aufwendigen Gründungs- und Eintragungsmodalitäten für Sie erledigt haben. Hierfür sind nur drei Schritte erforderlich:
1. Auswahl der Gesellschaft: Da es sich bei allen unseren GmbHs um Vorratsgesellschaften im Sinne der Rechtssprechung des BGH handelt, sind die Unterschiede marginal. Unsere Info-Hotline unterstützt Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Gesellschaft. 2. Anpassen der Gesellschaft: Sie hauchen der GmbH Leben ein, indem Sie die folgenden Aspekte frei ändern:
Diese Daten und Vorschläge für einen Notartermin senden Sie uns in unserem Datenblatt bequem per Fax zu. Sobald wir Ihre Fax-Bestellung mit allen relevanten Daten erhalten haben, prüfen wir Ihre Wünsche (z.B. bei IHK und Markenamt), bereiten die Notarverträge vor und stimmen den Termin ab. 3. Übernahme der Gesellschaft: Beim vereinbarten Notartermin erfolgt die Bezahlung der GmbH. Alternativ können Sie uns den Betrag auch vorab auf unser Konto überweisen. Die eigentliche Übertragung beim Notar erfolgt in drei Schritten: a) dem neuen Gesellschafter werden 100% der GmbH-Anteile übertragen, b) der neue Gesellschafter beruft einen neuen Geschäftsführer (wobei der alte abberufen wird) und passt die Satzung an und c) meldet diese Änderungen schließlich beim zuständigen Amtsgericht an. Bei der Beurkundung wird gleichzeitig sichergestellt, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft im Sinne der Rechtssprechung des BGH handelt, in die der Erwerber ohne Übernahme von sonstigen Geschäftsvorfällen eintritt. Damit erhalten Sie die Sicherheit, dass die von uns angebotene Gesellschaft frei von Verbindlichkeiten (auch Steuer- oder Sozialversicherungsverbindlichkeiten) ist. In diesem Rahmen erhalten Sie die vollständige Unterlagen Ihrer GmbH inkl. Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug, Eröffnungsbilanz, Bankunterlagen mit allen Original-Kontoauszügen, weitere Bankunterlagen, sämtlichem Schriftverkehr (IHK, Finanzamt, Amtsgericht, Bank, Notar usw.). Von diesem Moment an können Sie sofort mit der neuen Gesellschaft arbeiten. |