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Vorteile einer Vorrats-GmbH
Mit der Übernahme einer unserer Vorrats-GmbHs sind verglichen zur Neugründung einer Gesellschaft zahlreiche Vorteile verbunden:

Auf Wunsch können unsere im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften innerhalb von 24 Stunden auf Sie übertragen werden:
  • Sie sind sofort mit ihrer eigenen GmbH geschäftsfähig.
  • Ihre persönliche Vollhaftung ist sofort beendet (nicht erst nach der Gründungszeit).
  • Die monatelange Wartezeit bis zur Eintragung ins Handelsregister entfällt.
  • Der geschäftshemmende Zusatz „in Gründung“ muss nicht getragen werden.
  • Geschäftspartnern und Banken kann sofort die fertige GmbH präsentiert werden.

Alle aufwendigen Vorarbeiten bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft haben wir Ihnen bereits abgenommen:
  • Wiederholte Gänge zu Ämtern und Behörden
  • Abstimmung der Notarverträge
  • Zustimmung der IHK
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Einzahlung der Stammeinlage

Stattdessen erhalten Sie beim gemeinsamen Notartermin alle vollständigen Unterlagen im Original ausgehändigt. Zudem ermöglichen wir Ihnen durch eine Beurkundung bei unseren auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Partner-Kanzleien einen optimalen Start mit Ihrer Gesellschaft: branchenunabhängig und bundesweit!

Gegenüber anderen Rechtsformen haben Sie sich mit einer GmbH aus unserer Sicht für den Königsweg entschieden:

  • Sie nutzen sofort die steuerlichen Vorzüge einer Kapitalgesellschaft.
  • Sie müssen sich nicht wegen einer vermeintlichen Scheinselbständigkeit rechtfertigen.
  • Sie entkommen der vollen persönlichen Haftung einer Personengesellschaft.
  • Eine GmbH ist bei Geschäftspartnern und Behörden bekannt und geschätzt.
  • Es fallen keine hohen Folgekosten an (wie bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland)

Vor diesem Hintergrund erweist sich eine auf den ersten Blick günstige Limited (Ltd. ) schnell als Kostenfalle: „Bei den Überlegungen zur Existenzgründung sollte auch derjenige Aufwand bedacht werden, der nicht in direktem Zusammenhang mit der Gründung, sondern erst während der Verwaltung der Gesellschaft (Betriebsführung) entsteht. Aufwand ergibt sich dabei sowohl organisatorisch und zeitlich (z. B. durch Buchhaltungspflichten) als auch pagatorisch, z. B. durch Kosten einer ggf. notwendigen Veröffentlichung oder Prüfung des Jahresabschlusses.“

In einem europäischen Vergleich der Rechtsformen nach Verwaltungsaufwand und Verwaltungskosten liegt die deutsche GmbH auf dem ersten Platz. Erst auf Platz 15 folgt die britische Ltd.: „Bemerkenswert erscheint, dass Großbritannien und Irland außerordentlich strenge Veröffentlichungs- und Prüfungspflichten aufweisen, womit ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht. Länder mit relativ hohem gesetzlich vorgeschriebenem Mindeststammkapital – wie z. B. Deutschland – verpflichten kleine Unternehmen hingegen nur zu minimalen Buchführungspflichten.“

Für Detail-Fragen zu den einzelnen Punkten stehen wir Ihnen unter unserer Info-Hotline zur Verfügung!