Info-Hotline:
  +49 (0) 180 / 3 11 88 66 -501
  (0,09 €/Min. aus dem dt.
   Festnetz, Mobilfunkpreise
   max. 0,42 €/Min. / keine
   Rechts- und Steuerberatung)

  +49 (0) 511 / 52 48 97 64

GmbH-Formular:
  Download Datenblatt vorratsgesellschaft gmbh bestellung
 
Vorteile einer Vorrats-GmbH

Mit der Übernahme einer unserer Vorrats-GmbHs sind verglichen zur Neugründung einer Gesellschaft zahlreiche Vorteile verbunden:

Auf Wunsch können unsere im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften innerhalb von 24 Stunden auf Sie übertragen werden: 

  • Sie sind sofort mit ihrer eigenen GmbH geschäftsfähig.
  • Ihre persönliche Vollhaftung ist sofort beendet (nicht erst nach der Gründungszeit).
  • Die monatelange Wartezeit bis zur Eintragung ins Handelsregister entfällt.
  • Der geschäftshemmende Zusatz „in Gründung“ muss nicht getragen werden.
  • Geschäftspartnern und Banken kann sofort die fertige GmbH präsentiert werden.

Alle aufwendigen Vorarbeiten bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft inkl. wiederholten Gängen zu Ämtern und Behörden haben wir Ihnen bereits abgenommen. In Folge dessen bekommen Sie beim gemeinsamen Notartermin alle GmbH-Unterlagen vollständig im Original ausgehändigt. Zudem ermöglichen wir Ihnen durch eine Beurkundung bei unseren auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Partner-Kanzleien einen optimalen Start mit Ihrer Gesellschaft: branchenunabhängig und bundesweit!

Gegenüber anderen Rechtsformen haben Sie sich mit einer GmbH aus unserer Sicht für den Königsweg entschieden:


  • Sie nutzen sofort die steuerlichen Vorzüge einer Kapitalgesellschaft.
  • Sie entkommen einer möglichen vollen persönlichen Haftung
  • Eine GmbH ist bei Geschäftspartnern und Behörden bekannt und geschätzt.
  • Es fallen keine hohen Folgekosten an (wie teilweise bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland)

Vor diesem Hintergrund erweist sich eine auf den ersten Blick günstige Limited (Ltd. ) schnell als Kostenfalle: „Bei den Überlegungen zur Existenzgründung sollte auch derjenige Aufwand bedacht werden, der nicht in direktem Zusammenhang mit der Gründung, sondern erst während der Verwaltung der Gesellschaft (Betriebsführung) entsteht. Aufwand ergibt sich dabei sowohl organisatorisch und zeitlich (z. B. durch Buchhaltungspflichten) als auch pagatorisch, z. B. durch Kosten einer ggf. notwendigen Veröffentlichung oder Prüfung des Jahresabschlusses.“ 

In einem europäischen Vergleich der Rechtsformen nach Verwaltungsaufwand und Verwaltungskosten liegt die deutsche GmbH auf dem ersten Platz. Erst auf Platz 15 folgt die britische Ltd.: „Bemerkenswert erscheint, dass Großbritannien und Irland außerordentlich strenge Veröffentlichungs- und Prüfungspflichten aufweisen, womit ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht. Länder mit relativ hohem gesetzlich vorgeschriebenem Mindeststammkapital – wie z. B. Deutschland – verpflichten kleine Unternehmen hingegen nur zu minimalen Buchführungspflichten.“

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, das wir keine Tätigkeit im Sinne des Rechts- oder Steuerberatungsgesetzes anbieten.